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Geschichte | Sowieso Mindestforderungen | Zuständigkeiten | Notwendigkeiten | Schutzmaßnahmen | Bauliche Anlagen mit Menschenansammlungen | Wesentliche Änderungen | Sekundärgefährdungen | Umwelteinflüsse | Trennungsabstand | Fangeinrichtungen | Ableitungen | Blitzschutzpotentialausgleich | Erdungsanlage | Innerer Blitzschutz | Prüfprotokolle | Überprüfungen | PV-Anlagen | Solar-Anlagen | Klimaanlagen / Rückkühler | Absturzssicherungssysteme | Edelstahlkamin | Fliegende Bauten | Baustellen | Schwimmbäder | Landwirtschaften | EX-Schutz | Seveso III Novelle

GESCHICHTE

Ein Blitzereignis, insbesondere der Blitz selber, stellt seit Jahrtausenden bei den Völkern ein wichtiges Zeichen – meist der Götter – dar. Das Wort „Blitz“ stammt aus dem indogermanischen "bhlei"= Leuchten.
Wer die Macht der Götter für seine Zwecke nutzen – und dabei überlebte – konnte, hatte anscheinend große Macht und gewann das Ansehen der Bevölkerung. Zu diesem Zweck wurden an exponierten Stellen Tempel und Kultstätten errichtet.
Um den Blitz einzufangen, wurden speerähnliche Masten errichtet.

Diese hatten sehr große Ähnlichkeit mit den Blitzfangstangen, die vom amerikanische Wissenschaftler Benjamin Franklin im Jahr 1752 entwickelt wurden.  Die Ägypter verwendeten im 3. Jahrhundert vor Christus am Eingang des Horus Tempels eine ähnliche mit Kupfer beschlage Form.

„Hirschgeweihe als Blitzableiter am Stephansturme“
Nach einer beglaubigten Geschichte aus dem Jahre 1510.
Besorgte Wiener Bürger haben sich besorgt geäußert, dass der „böse Blitz“ in den Riesenturm einschlagen könnte und ihn dabei beschädigen oder gar zum Einsturz bringen könnte.
Zu dieser Zeit war kein Schutz vor Gewitter bekannt, aber der ein oder andere Aberglaube…. „Nach diesem Aberglauben scheute sich der Blitz vor nichts so sehr als vor großen Hirschgeweihen“.
Es wurden vier mächtige Hirschgeweihe montiert, die nach dem Aberglauben drei Jahrhunderte überdauerten.
Im Jahre 1810 wurden die verwitterten Hirschgeweihe demontiert und zu Tabakpfeifen verarbeitet.
Der Inhalt stammt aus dem Buch:
Sagen und geschichtliche Erzählungen der Stadt Wien.
Von Holczabek Johann Wilhelm „Siebente, umgearbeitete und vermehrte Auflage“ Verlag von Karl Graeser, Wien 1922

Eine Blitzentladung dauert meist weniger als ½ ms (≤0,0005 Sekunde). Zum Vergleich: eine Sinuswelle des öffentlichen Stromnetzes hat bei 50 Hz eine Periodendauer von 20 ms. In dieser äußerst kurzen Zeit fließen mehrere 10 tausend Ampere. Diese extremen Bedingungen stellen eine Herausforderung dar.

Durch intensive Forschungen und Auswertungen von Blitzereignissen wurden die Normen soweit angepasst, dass das Blitzereignis heute größtenteils mit geringem Restrisiko beherrschbar geworden ist.

In den 1970er Jahren ist in Österreich für Blitzschutzanlagen die ÖVE-E 49 erschienen.

Die Ausgabe von 1973 hatte den Namen „Errichtung und Ãœberprüfung von Blitzschutzanlagen, Einführung in die physikalisch technischen Grundlagen“. Es war eine Norm mit vielen technischen Spezifikationen und für den normalen Elektrotechniker schwer zu verstehen. Es wurde damals schon das Blitzkugelmodell in Grundzügen beschrieben.

Mit der Ausgabe von 1988 wurden einfache Parameter definiert.

Wenn die ÖVE-E 49/1988 mit der aktuellen ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 verglichen wird, dann sind diese Normen im Prinzip gleich. Wir dürfen nur nicht vergessen, dass sich in den letzten 30 Jahren die Nutzung von Gebäuden/Anlagen, die Bauweisen, die Sicherheitstechnik, die elektrischen Ausrüstungen usw. massiv geändert hat. Das, was heute Standard ist, war damals noch nicht einmal Zukunft. Und das, was heute errichtet wird, soll für die nächsten Visionen eine gute Basis bilden.

Ein schneller Vergleich zwischen der ÖVE-E 49/1988 mit der aktuellen ÖVE/ÖNORM EN 62305 Reihe:

  • Damals gab es einen Blitzstrom, heute werden drei Blitzschutzklassen je nach Gefährdung durch die Art des Gebäudes, Lage und dessen Nutzung angewendet. Daraus ergeben sich unterschiedliche Ausführungen, die sich auch preislich stark unterscheiden können.
  • Der Schutzbereich war generell 45°, heute ist der Schutzbereich von 77° bis 23° je nach Höhe der Fangeinrichtung und Blitzschutzklasse.
  • Zur sicheren Isolierung zwischen Teilen der Blitzschutzanlage und leitfähigen oder fremden leitfähigen Teilen war ein Trennungsabstand von generell 80 cm in festem Material einzuhalten.
    Heute wird er berechnet und beginnt mit 0 cm. Die 80 cm werden nur in Sonderfällen überschritten und können durch ein bessere Vermaschung (z.B. mehr Ableitungen, engere Fangmaschen usw.) reduziert werden.
  • Die Blitzschutzerdung war im Vergleich zu heute wesentlich aufwändiger. Mit 2018 erscheint die überarbeitete Erdungsnorm. Diese Norm fordert dann meist eine vermaschte Erdungsanlage unterhalb des Fundamentes.
  • Auch damals musste bei Gebäuden, in denen elektrische Betriebsmittel mit elektronischen Bauteilen § 26 installiert waren, verbesserte Ausführungen (z.B. Vermehrung der Fang- und Ableitungen, bessere Erdung, Erdung im Beton der Stockwerke, Abschirmungen, Ãœberspannungsschutz usw.) angewendet werden – das entspricht dem heutigen Blitzschutzzonenkonzept.
  • Das Problem der Schritt- und Berührungsspannung war damals noch kein Thema.

Wenn man also die Normen vergleicht, dann ist im Prinzip nicht viel Neues dabei.

Die neuen Normen bieten Erleichterungen im Bereich Schutzwinkel, Trennungsabstand und Erdungsanlage. Diese Erleichterungen machen auch günstigere Ausführungen als nach der alten Norm, möglich.

Nachdem die Blitzunfälle immer weiter zurückgegangen sind – es haben immer weniger Personen im Freien gearbeitet – steigen diese wieder an. Dieser Anstieg ist durch vermehrte Freizeitaktivitäten im Freien und die mangelnde Akzeptanz, dass man sich mit dem Wetter beschäftigen muss, zurückzuführen.
Die Einstellung „bei einem Notfall ruf ich mal den Heli“ – auch Vollkaskotourismus genannt – kann vergebens sein, wenn die Schuhe qualmen.

Stand: 2020-05-01

    Satz- und Druckfehler, sowie Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

Geschichte | Sowieso Mindestforderungen | Zuständigkeiten | Notwendigkeiten | Schutzmaßnahmen | Bauliche Anlagen mit Menschenansammlungen | Wesentliche Änderungen | Sekundärgefährdungen | Umwelteinflüsse | Trennungsabstand | Fangeinrichtungen | Ableitungen | Blitzschutzpotentialausgleich | Erdungsanlage | Innerer Blitzschutz | Prüfprotokolle | Überprüfungen | PV-Anlagen | Solar-Anlagen | Klimaanlagen / Rückkühler | Absturzssicherungssysteme | Edelstahlkamin | Fliegende Bauten | Baustellen | Schwimmbäder | Landwirtschaften | EX-Schutz | Seveso III Novelle

SOWIESO MINDESTFORDERUNGEN

Hier ein Auszug der Mindestforderungen für eine elektrische Anlage entsprechend Schutzmaßnahmen-vorschrift:
Der Hauptpotentialausgleich ist immer zu errichten.

  • Anzuschließen sind Erdungsleiter, der Anlagenerdung, Nullungsverbindung, Schutzerdungsleiter der Hauptleitung, PA Antennenanlage, Erdungsleiter der Informationstechnik, PA Blitzschutzanlage, PA Wasserleitung, PA Gasinnenleitung, PA andere metallene Rohrsysteme, PA Metallteile der Gebäudekonstruktion soweit sinnvoll usw.
  • Ein zusätzlicher Potentialausgleich ist zu errichten, wenn besondere Gefährdungen auftreten oder anderweitig gefordert wird.
  • Eine Ãœberspannungsableiter gegen indirekte Blitzeinwirkungen ist in jeder Verbraucheranlage als Anlagenschutz einzubauen. Hinweis: zusätzliche Ãœberspannungsableiter für den Geräteschutz sind entsprechend zu ergänzen.
  • Verbraucheranlagen in denen Nullung angewendet wird, sind mit einer dauerhaften Anlagenerdung auszurüsten:
    • ein Fundamenterder, wenn erdfühlig, wird empfohlen, oder
    • als Ersatz für einen Fundamenterder aus korrosivem beständigem Material (V4A, Kupfer usw.)
      • 10 m Horizontalerder oder
      • 4,5 m Vertikalerder oder
      • eine gleichwertige Erderkombination im Erdreich errichtet werden;
    • in trockenen Erdschichten sind die Erder in nichtbindigem Erdreich einzuschlämmen;
      Definition WIKIPEDIA: Bindiger Boden ist ein Boden mit hohem Anteil an Ton oder Schluff (umgangssprachlich als Lehm bezeichnet)
    • bindiges Erdreich ist sorgfältig zu stampfen;
    • Steine und grober Kies unmittelbar am Erder vergrößern den Ausbreitungswiderstand,
    • es empfiehlt sich in diesen Fällen, die Erder mit bindigem Erdreich zu umgeben;
    • die Frosttiefe von 80 cm ist einzuhalten – in normalen Höhenlagen.

Stand: 2020-05-01

    Satz- und Druckfehler, sowie Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

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Zuständigkeiten

Arbeiten im Gebiet Blitz- und Ãœberspannungsschutz sowie Erdungsanlagen usw. fallen in das reglementierte Gewerbe Elektrotechnik.

Laut ÖVE/ÖNORM EN 50110-1 dürfen Prüfungen nur von erfahrenen Elektrofachkräften durchgeführt werden.

In der Blitzschutzvorschrift werden im Teil 4 (elektrische und elektronische Systeme in baulichen Anlagen) die Schutzmaßnahmen für den Geräteschutz behandelt. Diese Schutzmaßnahmen (SPM) haben den Sinn, das Risiko von Ausfällen elektrischer und elektronischer Einrichtungen zu Verringerung.
Ein geeigneter Schutz kann nur erreicht werden, wenn die Maßnahmen von einer Blitzschutz-Fachkraft geplant werden.

Erläuterung zur Blitzschutz-Fachkraft
Der Begriff der Blitzschutz-Fachkraft wird im Text der internationalen Norm EN 62305-4 verwendet, ist aber als Begriff nicht definiert. In Österreich gilt als Blitzschutz-Fachkraft, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • facheinschlägige elektrotechnische Ausbildung und/oder facheinschlägige Kompetenz und Erfahrungen,
  • Kenntnisse über die einschlägigen Blitzschutznormen für das Planen, Errichten und Prüfen von Blitzschutzsystemen zum Schutz von baulichen Anlagen und Personen.

Es gibt auch zertifizierte Ausbildungen zur Blitzschutzfachkraft.

Stand: 2017-10-01

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Notwendigkeiten

In Deutschland werden vom Verband Blitzschutz alle zwei Jahre Blitzschutztagungen abgehalten. Dabei werden neue Erkenntnisse/Anwendungen und auch Schadensereignisse vorgestellt.

Im Jahr 2009 wurde von österreichischen Fachleuten ein Schadensereignis infolge eines Blitzeinschlages mit fünf Verletzten und einem Gebäudetotalschaden vorgestellt.
Am 18. September 2007 hat es im steirischen Hügelland ein Gewitter gegeben und ein Blitz (72 kA) hat in den Giebel eines Wohnhauses eingeschlagen.
Die geringste Blitzschutzklasse III deckt Blitze bis 100 kA ab.
Das Wohnhaus ist in Hanglage gebaut und hatte keine Blitzschutzanlage.
Durch den Einschlag kam es zu Entstehungsbränden und massiven Zerstörungen der elektrischen Anlage. Zwei Personen erlitten eine Rauchgasvergiftung, eine Person einen massiven Gehörschaden wegen des explodierenden Zählerverteilers und eine weitere Person Verbrennungen ersten und zweiten Grades wegen dem Lichtbogen bei einem Heizkörper.
Durch eine richtig ausgeführte Blitzschutzanlage – äußerer und innerer Blitzschutz – wäre der Schaden sicher geringer ausgefallen.

Der Begriff Blitzschutz umfasst den äußeren und inneren Blitzschutz. Beide Teile gehören untrennbar zusammen. Ein Prüfprotokoll nur über den äußeren Blitzschutz ist unvollständig.
Das 3-Dimensional vermaschte Potentialausgleichsnetzwerk ist ein elementarer Bestandteil, um einen sicheren und dauerhaften Betrieb der Geräte zu gewährleisten.

Wenn vom Blitzschutz gesprochen wird, dann wird meist nur der äußere Blitzschutz – Fangeinrichtungen, Ableitungen und Erdungsanlage – gemeint. Das ist nur die halbe Miete!

Der äußere Blitzschutz ist ein wichtiger Bestandteil eines vorbeugenden Brandschutzes.
Aus diesem Grund wird der Blitzschutz (innerer und äußerer) auch in der Bauvorschreibung gefordert.
In Österreich haben sich unterschiedliche Mindestblitzschutzklassen bewährt. Diese sind je nach Gebäudeart und Gebäudenutzung in einem Normendokument zusammengestellt und geben eine objektive Hilfestellung der notwendigen Maßnahmen.

Für einen sicheren Betrieb der elektrischen Anlage sind Überspannungsableiter für indirekte und direkte Blitzeinwirkungen notwendig.
Für den sicheren Betrieb der Geräte/Anlage/Wohnung sind weitere Überspannungsableiter und ein 3-Dimensional vermaschtes Potentialausgleichsnetzwerk notwendig.

Die Versicherungsbedingungen weisen meist den Passus „unvorhersehbare Schäden“ aus.
Ein Blitzereignis ist ein vorhersehbares Ereignis.
Wenn die einschlägigen Normen – innerer Blitzschutz ist auch ohne Blitzschutz anzuwenden – nicht eingehalten werden, dann kann sich die Versicherungsleistung reduzieren.

Wer beim sehr weitläufigen Thema „Blitzschutz“ die „Geiz ist Geil“ Mentalität anwendet, braucht sich nicht zu wundern, wenn der mit dem Thema „wie Geil ist es, die Geiz-Schadens-Kosten zu bezahlen“ konfrontiert wird.

Die Anwendung der gültigen Normen und Vorschriften stellt die Mindestausführungen für einen sicheren Betrieb dar.

Stand: 2017-10-01

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Schutzmaßnahmen

Für die Ermittlung der geringsten Schutzmaßnahmen für das Objekt ist es notwendig, Details über Größe, Lage, Umgebungsparameter, Nutzung, Baudetails, Personenanzahl usw. zu wissen.

Es werden vier unterschiedliche Schadensquellen – Direkt-/Naheinschlag in die bauliche Anlage und Direkt-/Naheinschlag in die eingeführten Leitungen – betrachtet.

Daraus ergeben sich Grundtypen der Schadensursachen z.B. Verletzungen von Lebewesen durch elektrischen Schlag, physikalische Schäden, Ausfälle von elektrischen und elektronischen Systemen.

Für die Verluste wurden normative Obergrenzen fixiert – alle 100.000 Jahre darf ein Mensch verletzt werden oder sterben, alle 1.000 Jahre darf die Dienstleistung für die Öffentlichkeit ausfallen oder alle 10.000 Jahre darf unersetzliches Kulturgut zerstört werden.

Durch die Risikoanalyse werden die notwendigen Maßnahmen vom Bearbeiter ausgewählt, damit das Restrisiko unter dem normativ erlaubten Risiko liegt.
Meist ist es ausreichend, einen äußeren und inneren Blitzschutz sowie eine vermaschte Erdungsanlage unterhalb der Bodenplatte zu errichten.

Geräte, Einrichtungen, Betriebsmittel usw. werden nach einheitlichen Normen hergestellt. Diese müssen eine definierte Störfestigkeit besitzen und dürfen eine definierte Störaussendung nicht überschreiten.
Damit von einem Blitzereignis die Störaussendung nicht über den vertretbaren Grenzen liegt, werden definierten elektromagnetische Umgebung in Blitzschutzzonen LPZ eingeteilt.
Es gibt mindestens eine innere Blitzschutzzone LPZ 1, wobei bei komplexeren Gebäuden die Einteilung mehrerer LPZ sinnvoll sein kann.

Die Blitzschutzzonen LPZ werden wie folgt eingeteilt:

  • Äußere Zonen:
    • LPZ 0
      kein Schutz vor direkten Blitzeinschlägen, den vollen oder anteiligen Blitzströmen ausgesetzt oder dem vollen elektromagnetischen Feld des Blitzes ausgesetzt
    • LPZ 0 wird unterteilt in:
      • LPZ 0A
        kein Schutz vor direkten Blitzeinschlägen, den vollen oder anteiligen Blitzströmen ausgesetzt oder dem vollen elektromagnetischen Feld des Blitzes ausgesetzt
      • LPZ 0B
        vor direkten Blitzeinschlägen geschützt, den anteiligen Blitzströmen ausgesetzt oder dem vollen elektromagnetischen Feld des Blitzes ausgesetzt
  • Innere Zonen:
    • LPZ 1
      geschützt vor direkten Blitzeinschlägen, es treten keine Blitzströme (Blitzschutzpotentialausgleich) auf und das elektromagnetische Feld des Blitzes kann durch Raumschirmung gedämpft sein
    • LPZ 2 ... n
      durch zusätzliche SPDs an den Zonengrenzen und durch zusätzliche räumliche Schirmungen wird die Betriebsverfügbarkeit erhöht

Stand: 2017-10-01

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Bauliche Anlagen mit Menschenansammlungen

Wegen der anzunehmenden Häufung von Personen sind bei baulichen Anlagen mit Menschenansammlungen besondere Vorkehrungen zu treffen.

Es sind damit z.B. öffentliche Bereiche mit mehr als 1.000 m², Veranstaltungs-, Verkaufs- und Ausstellungsstätten, Hochhäuser, Gaststätten, Großgaragen, Schulen, Kindergärten, Schutzhütten usw. gemeint.

Ableitungen sind bis zu einer Höhe von 2,50 m so geschützt zu verlegen, dass kein Schaden durch Vandalismus auftreten kann.

Schutzmaßnahmen gegen Verletzungen von Personen durch Berührungs- und Schrittspannungen sind zu berücksichtigen.

Für Einrichtungen, die dem Personen- und Brandschutz dienen, können zusätzliche Überspannungsschutzmaßnahmen erforderlich sein, wie z.B. Brandmeldeanlagen, Rauchwärmeabzug-Anlagen (RWA), Notbeleuchtungsanlagen, Notstromeinrichtungen, Notrufanlagen, Sicherheitsstromkreisen für Aufzugsanlagen, Lautsprecherkreisen und die Zentrale von Gefahrenmeldeanlagen (GMA) usw.

Stand: 2017-10-01

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Wesentliche Änderungen

Gebäude und Anlagen besitzen unter gewissen Bedingungen einen Bestandsschutz.

Für elektrische Anlagen werden die wesentlichen Änderungen/Erweiterungen gemäß Elektrotechnikgesetz geregelt.
Eine wesentliche Änderung/Erweiterung einer elektrischen Anlage liegt vor, wenn z.B. von Wechsel- auf Drehstrom umgestellt wird, die Leistung der Zuleitung erhöht wird, Änderung der Schutzmaßnahme notwendig ist usw.

Für den Blitzschutz liegt eine wesentliche Änderung/Erweiterung einer baulichen Anlage vor, wenn es zu einer Erhöhung des Gefährdungspotentials für Personen und Sachwerte kommt.
Das kann z.B. durch Aufstockung, neue Dachformen, Änderungen der Gebäudenutzung usw. erfolgen.

In der Fachinformation vom März 2020 werden auch Generalsanierungen einer bestehenden elektrischen Anlage und die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf baulichen Anlagen mit Blitzschutzsystemen nach ÖVE-E 49 als wesentliche Änderung bzw. wesentliche Erweiterung der baulichen Anlage gesehen.

Vergleicht man diese Forderung mit einer neuen baulichen Anlage, die keine Notwendigkeit nach Blitzschutzsystemen (OIB 4, Brandschutzgutachten usw.) erfordert, dann ist das eine Ungleichbehandlung.

Beispiele:

Einfamilienwohnhaus (120 m²) mit PV-Anlage wird neu errichtet
kein äußerer Blitzschutz rechtlich vorgeschrieben, aber zur Minimierung der Schäden empfohlen

auf einem bestehenden Einfamilienwohnhaus (120 m²) mit Blitzschutz nach ÖVE-E 49/1988
 wird eine PV-Anlage neu errichtet
laut der Fachinformation vom März 2020 ist das Blitzschutzsystem auf die ÖVE/ÖNORM EN 62305-Reihe umzurüsten, vermutlich neue Erdung notwendig somit OVE E 8014 – 80 cm frostfreie Tiefe……

Für mich ist diese Vorschreibung nicht nachvollziehbar - das Schutzziel ja, aber freiwillig – und es ist die Frage ob das der richtige Beitrag zur Energiewende ist?

In so einem Fall muss die gesamte neue Blitzschutzvorschrift angewendet werden.

Eine behördliche Brandabschnittstrennung, vom Erdreich bis über das Dach hinaus, kann den gesamten Umbau nach der neuesten Vorschrift begrenzen. Wichtig ist dabei, dass alle Leitungen/Adern beim Brandabschnittsdurchtritt mit Überspannungsableiter beschaltet werden müssen.

Dachaufbauten mit elektrisch leitfähigen Verbindungen in das Gebäudeinnere, sind bevorzugt mit getrennten Blitzschutzmaßnahmen in das Blitzschutzsystem zu integrieren.

Bei Generalsanierungen wird die Anwendung der gesamten neuen Blitzschutzvorschrift empfohlen.

Stand: 2020-05-01

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Sekundärgefährdungen

Bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen (Fangeinrichtungen, Ableitungen, Erdung usw.) muss darauf geachtet werden, dass dadurch keine Sekundärgefährdung entsteht.
Sekundärgefährdungen können z.B. sein:

  • Blitzstromeinleitung infolge nicht eingehaltener Trennungsabstände auf z.B.
    • Antennenleitungen
    • Solar-Anlage
    • PV-Anlage
    • elektrische Verbraucher
    • Bewehrung
    • Heizkörper
    • usw.
  • jedes leitfähige Teil, das Blitzstrom führen kann und bis zum Erdboden reicht, muss an die Erdungsanlage angeschlossen werden,
  • Berührungsspannung tritt auf, wenn blitzstrombehaftete Teile berührt werden können und die Standortisolierung nicht ausreichend ist oder im Handbereich weitere leitfähige Teile sind z.B.
    • zu erwartende Menschenanhäufung bei einer Ableitung/leitfähigen Fassade,
    • Schwimmbad mit in die Bewehrung eingelegte Ableitungen,
    • usw.
  • Schrittspannung tritt auf, wenn die Standortisolierung nicht ausreichend z.B.
    • wenn der Spannungstrichter der Erdungsanlage problematisch ist,
    • wenn die Potentialsteuerung falsch ausgewählt wurde,
    • usw.
  • Vermeidung von Induktionswirkungen ausgehend vom Blitzschutzsystem, z.B.
    • die Blechunterkonstruktion wird als natürlicher Bestandteil zur Blitzstromverteilung genutzt, das bedeutet, dass die Sicherheitseinrichtungen (BM, Notbeleuchtung, RWA usw.) mit Ãœberspannungsableiter zu beschalten sind,
    • Blitzschutzleitungen laufen parallel mit Stromleitungen, Trennungsabstand ist eingehalten, aber die Spannungsinduktion ist ein Problem – anderer Kabelweg, Ãœberspannungsableiter, Schirmung usw.,
    • Offene Fensterfronten stellen für sensible EDV-unterstütze Arbeitsplätze ein Problem dar – Ãœberspannungsableiter und örtliche Potentialsteuerung kann helfen,
    • Museum: es ist zu prüfen, ob die Induktionswirkung Exponate schädigen kann,
    • usw.
  • Bei Anlagen mit Explosionsrisiko stellt der Blitz und der Blitzstrom eine Zündquelle dar. Wenn ein Blitzstrom in eine EX-Zone eingeleitet wird – über z.B. Rohrleitungen, Metallkonstruktionen usw. – dann kann ein Sprühfunke eine Explosion auslösen,
  • usw.

Eines der wichtigsten Themen ist es, sich über den Sinn und Nutzen des Gebäudes/Betriebes einen umfassenden Überblick zu schaffen und dann spezielle abgestimmte Schutzmaßnahmen anzubieten.

Stand: 2017-10-01

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Umwelteinflüsse

Bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen (Fangeinrichtungen, Ableitungen, Erdung usw.) muss auf die auftretenden Umwelteinflüsse geachtet werden.

Das können sein:

  • UV-Belastung
  • korrosive Umgebung
  • Eisansatz
  • Schneelasten
  • Erbebenbeanspruchungen
  • Zusatzbelastung durch Fangeinrichtungen
  • ist die Dacheindeckung für die Art der Fangeinrichtungen geeignet
  • ist die Dachlast durch das Gewicht der Fangeinrichtung beeinträchtigt
  • usw.

Stand: 2017-10-01

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Trennungsabstand

Der Trennungsabstand „s“ oder früher Abstand „a“ ist derjenige Abstand zwischen blitzstrombehafteten Teilen und alles andere was leitend ist - leitfähige und fremde leitfähige Teile.

In der ÖVE-E 49/1988 war im § 13 ein Abstand a von 40 cm in Luft und 80 cm in fremden nicht leitfähigen Material (z.B. Ziegelmauerwerk, Holz usw.) generell vorgeschrieben.

Heute wird der Trennungsabstand je nach Blitzschutzklasse, Geometrie des Blitzschutzsystems, Anzahl der Ableitungen und der Leitungslänge von z.B. der Erdungsanlage bis zur Näherungsstelle abgeschätzt.

Die Abschätzung kann mit den Formeln entsprechend Norm oder mit EDV-Programmen erfolgen. Es kommt dabei zu Abweichungen, weil die EDV-Programme das Blitzschutzsystem genauer abbilden.

Wenn der Trennungsabstand nicht eingehalten wird, dann kommt es zu Überschlägen infolge zu hoher Spannungsdifferenzen. Durch den Lichtbogen kann z.B. ein Brand verursacht, Dachabdichtungen durchschlagen oder Sicherheitseinrichtungen zerstört werden.

Durch die unkontrollierte Einleitung des Blitzstroms können sicherheitsrelevante Einrichtungen gestört/zerstört werden:

  • Brandmeldeanlagen – sollen einen entstehenden Brand erkennen und melden
  • Notbeleuchtungsanlagen – sollen die Fluchtwege signalisieren
  • Rauchwärmeabzug-Anlagen (RWA) – sollen die Fluchtwege nutzbar halten
  • Lautsprecheranlage, Notrufanlagen – sollen Informationen zur Evakuierung geben
  • Notstromeinrichtungen – sollen beim Netzausfall betriebswichtige Anlagen versorgen
  • Sicherheitsstromkreise für Aufzugsanlagen
  • Zentrale von Gefahrenmeldeanlagen (GMA)
  • Usw.

Wenn ein Blitzschutzsystem geplant wird, dann wird das Standardthema „Trennungsabstand“ bereits richtig bearbeitet. Durch eine vernünftige Planung können hohe zusätzliche Kosten in der Ausführung, Ersatzmaßnahmen, Mängelbehebung und beim Betrieb gespart werden.

Einen nicht eingehaltenen Trennungsabstand mit Blitzstromableiter zu beherrschen, ist nicht immer die sinnvollste Lösung. Dadurch fließt ein Teilblitzstrom durch die Leitung und muss durch den gleichen Blitzstromableiter beim Verteiler ausgekoppelt werden. Ebenso ist dann ein Potentialausgleich mit 16 mm² notwendig. Weiters ist zu prüfen, ob ein Trennungsabstand oder weitere Überspannungsschutzgeräte notwendig sind.

Stand: 2020-05-01

    Satz- und Druckfehler, sowie Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

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Äußerer Blitzschutz - Fangeinrichtungen

Der äußere Blitzschutz gliedert sich in Fang- und Ableitungen, die entsprechend der Blitzschutzklasse angeordnet werden.

Für die Anordnung der Fangeinrichtungen gibt es drei verschiedene, aber gleichwertige Verfahren:

  • Das Maschenverfahren wird seit Jahrzehnten angewendet und ist wie ein Fischernetz. Das Problem ist die Einhaltung des Trennungsabstandes zu den darunterliegenden Einbauten.
  • Das Schutzwinkelverfahren „spannt Schirme“ an den Fangstangen auf und es müssen alle Bereiche abgedeckt werden.
  • Beim Blitzkugelverfahren wird fiktiv ein Ball um und über das Gebäude gerollt und überall, wo er das Gebäude berührt, werden Fangeinrichtungen positioniert. Dadurch entsteht ein 3-Dimensionaler Schutzraum und bildet die Blitzcharakteristik am realistischsten ab.

In Österreich kommen drei Blitzschutzklassen LPS für die Dimensionierung von Fang- und Ableitungen zur Anwendung. Jede LPS hat unterschiedliche Restgefährdungen.

Die LPS I deckt Blitze von 3 kA bis 200 kA, LPS II von 5 kA bis 150 kA und LPS III von 10 kA bis 100kA ab.

Es besteht eine Proportionalität zwischen dem Scheitelwert I des Blitzstroms und der Enddurchschlagsstrecke R.
Diese kleinsten Scheitelwerte ergeben die Blitzkugelradien der Blitzschutzklassen.

R=10 ×I0,65      R in [m] und I in [kA].

Die normativen Mindestwerte decken die Blitze einer definierten Größe ab. Blitze mit geringerer Stromstärke können die Fangeinrichtungen verfehlen und große Schäden verursachen.
Bei der Blitzschutzklasse III sind das 9 % der Blitze, die Fangeinrichtungen verfehlen können.
Wenn das Fangnetz entsprechend Blitzschutzklasse II ausgeführt wird, dann sind es nur mehr 3 %.

In den Medien wurden zwei Schadensfälle mit Styroporbränden veröffentlicht:

Da die Wärmedämmung auf Gebäuden oft mit Styropor ausgeführt wird, das Restrisiko eines verirrten Blitzes bei Blitzschutzklasse II wesentlich geringer ist und die Kosten minimal höher sind, sollte eine Verdichtung der Fangeinrichtungen ausgeführt werden.

Fangeinrichtungen sollten so gestaltet werden, dass Wartungsarbeiten – z.B. Schneeräumung usw. - nicht behindert werden.

Der notwendige Trennungsabstand ist unbedingt einzuhalten.

Stand: 2017-10-01

    Satz- und Druckfehler, sowie Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

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Äußerer Blitzschutz - Ableitungen

Um Schäden im Gebäude zu vermeiden, ist es sinnvoll den Blitzstrom in oder an den Außenwänden zu führen. Es werden dazu häufig natürliche Bestandteile wie Stahlbetonwände, Säulen, Blechfassaden usw. verwendet.

In Sonderfällen werden Ableitungen im Beton auch innerhalb des Gebäudes geführt. Dabei sind aber Sekundärgefährdungen, wie z.B. Induktionswirkungen, Spannungsdifferenzen usw., zu beachten.

Wichtig ist dabei, dass sich der Blitzstrom ohne Funkenbildung auf möglichst große Flächen oder viele Strompfade aufteilen kann. Dazu müssen einzelne fremde leitfähige Teile blitzstromtragfähig verbunden werden. Dies kann auch hohe Kosten verursachen.

Sämtliche mit Blitzstrom behaftete Teile müssen auf Erdniveau mit der Erdung verbunden werden.
Diese Verbindung wird alle 5 m empfohlen.

Wenn die einzelnen Ableitungen durch eine Vielzahl des Querschnittes einer einzelnen Ableitung ersetzt wird, dann wird der Einzelstrom so gering, dass sich der Trennungsabstand bis zu den Fangeinrichtungen wesentlich reduziert. Durch die Aufteilung des Blitzstromes, wird eine Blitzstromfläche mit hohem Potential geschaffen. Sollten aber elektrische Geräte in oder an dieser Blitzstromfläche montiert werden, dann sind, wegen der zu erwartenden Spannungsunterschiede, Überspannungsableiter zur Vermeidung von Überschlägen zu montieren.

Der notwendige Trennungsabstand ist unbedingt einzuhalten.

Stand: 2020-05-01

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Blitzschutzpotentialausgleich

Durch den Blitzschutzpotentialausgleich werden anteilige Blitzströme, die durch leitfähige oder fremde leitfähige Systeme in das Gebäudeinnere eingeleitet werden können, zur Erdungsanlage abgeleitet. Ebenso werden Spannungsanhebungen der Erdungsanlage (z.B. Blitzeinschlag in das Gebäude usw.) ohne gefährliche Funkenbildungen ausgeglichen.

Fremde leitfähige Systeme (Metallrohre, Kabelschirme usw.) können durch blitzstromtragfähige Bauteile geerdet werden.

Leitfähige Systeme müssen mit Ãœberspannungsableiter, die Blitzströme führen können, sogenannte Blitzstromableiter SPD T1 geerdet werden. Die SPDs T1 werden in verschiedene Ableitvermögen unterteilt – z.B. SPD T1 LPS I, SPD T1 LPS III usw.

Es sind alle Systeme in den Blitzschutzpotentialausgleich einzubeziehen.

Damit keine negativen Auswirkungen (Induktion, Blitzstromeinwirkungen usw.) auf die inneren Systeme einwirken, ist der Blitzschutzpotentialausgleich so nahe wie möglich am Gebäudeeintritt herzustellen.
Durch Zusatzmaßnahmen kann der Einbauort des Blitzschutzpotentialausgleichs verlagert werden.

Die Erfahrung zeigt, dass indirekte Einschläge über mehrere hunderte Meter zerstörerische Auswirkungen haben können. Meist führen mehrere indirekte Einschläge zum Ausfall. Daher ist ein Blitzschutzpotentialausgleich auch bei Gebäuden ohne Blitzschutz zu empfehlen.

Bei Blitzstromableiter gibt es derzeit zwei unterschiedliche technische Varianten:

  • Spannungsbegrenzende SPDs – Varistorableiter.
    Der Sinn eines Varistors ist es, eine zu hohe Spannung zu begrenzen. Spannungen und Energieinhalte bleiben unterhalb dieser Schwelle unbeeinflusst.
    Diese Technik ist für den inneren Blitzschutz sehr gut geeignet. Allerdings als Blitzschutzpotentialausgleich, wo wesentlich mehr Energie reduziert werden muss, ist diese Technik nur für einfache elektrische Anlage geeignet (z.B. Glühlampen usw.).
  • Spannungsschaltende SPDs – Funkenstreckenableiter.
    Der Aufbau ist vom Prinzip sehr einfach – zwischen zwei Elektroden wird ein Lichtbogen gezündet. Damit der Lichtbogen brennen kann, benötigt er sehr viel Energie.
    Der Aufbau in den Geräten ist natürlich wesentlich komplexer.
    Durch diesen Aufbau wird ein sehr tiefer Schutzpegel erreicht, was natürlich eine sehr gute Basis für die weiteren Schutzmaßnahmen bildet.

Es gibt auch die Meinung, dass durch einen Blitzschutzpotentialausgleich Blitzströme in die Anlage gleitet werden. Aus diesem Grund soll das isoliert werden.
Nachdem es sich um mehrere 100.000 V Spannungsdifferenz handelt, löst der Funke das Problem des nicht vorhandenen Blitzschutzpotentialausgleiches. Der Schaden und Betriebsausfall ist dann natürlich vom Betreiber zu begleichen.
Durch den Blitzschutzpotentialausgleich wird, wenn die Überspannung zu hoch wird, ein Kurzschluss hergestellt. Dieser Kurzschluss ist so kurz, dass die angeschlossenen Geräte meist nichts mitbekommen.

Stand: 2017-10-01

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Erdungsanlage

Eine gemeinsame Erdungsanlage ist für alle Gewerke eine wichtige Grundlage für einen sicheren Betrieb.

Die Erdungsanlage muss viele unterschiedliche Anforderungen erfüllen:

  • eine gute leitfähige Verbindung zum Erdreich – Erdfühligkeit - herstellen
    • als Anlagenerder zur Einhaltung der Schutzmaßnahmen
    • als Betriebserder zu Einhaltung der Abschaltbedingungen in den Verteilnetzen
    • als Blitzschutzerder, damit möglichst viel Blitzenergie direkt ins Erdreich abgeleitet wird
    • usw.
  • korrosiv beständig für Jahrzehnte
  • hohe Energien (z.B. 50Hz Doppelfehler im Verteilnetz usw.) bewältigen
  • Potentialsteuerung
  • usw.

Mit Jahresbeginn 2019 ist die OVE E 8014 neu erschienen. 
Laut dem Ersatzvermerk ersetzt die vorliegende Ausgabe die Normenreihe ÖVE/ÖNORM E 8014:2006.
Durch die aktuelle ETV ist aber die Ausgabe 2006 weiterhin gültig.
Um Probleme bei Streitigkeiten nicht zu verlieren, ist es empfehlenswert die Ausgabe 2019 zusätzlich zur Ausgabe 2006 anzuwenden.

Diese Norm mit dem Titel “Fundamenterder und ergänzende Maßnahmen mit Erdung und Potentialausgleich für Einrichtungen der Informationstechnik” geht auf die aktuellen Bauausführungen ein.
Ebenso werden durch die erweiterten Maßnahmen die Verbesserung des Erdungswiderstandes und des EMV-Schutzes erzielt.

Da in Vergangenheit die ÖVE/ÖNORM E 8014-Reihe hin und wieder “Innovativ” angewendet wurde, ergeben sich durchaus größere Kostensteigerungen mit der neuen Norm.
Ich habe anhand eines einfachen Bürogebäudes versucht die Mehrkosten abzuschätzen.

OVEE8014_2019_Preisvgl_1
OVEE8014_2019_Preisvgl_2
OVEE8014_2019_Preisvgl_3
OVEE8014_2019_Preisvgl_4
OVEE8014_2019_Preisvgl_5

Viel Zeit wird mit mühsamen Diskussionen über die richtige Ausführung von Erdungsanlagen verwendet.
Hier ein Auszug der wichtigsten Punkte:

  • Korrosion der Erdungsanlage:
    In der ÖVE-E 40/1987 (habe frühere Normen nicht recherchiert) wurde eine Berechnungshilfe für die Korrosion bereitgestellt. Im Anhang A wird das intensiv beschrieben. Es geht dabei um die Oberflächenverhältnisse der unterschiedlichen Materialien im Erdreich. Wenn das Verhältnis der Oberflächen mehr als 1/100 ist, dann gibt es eine elektrochemische Korrosion.
    Es ist im Prinzip das gleiche wie in den Schulen oft gezeigte Experiment „Strom aus Obst“. Sie können es im Internet recherchieren und selber nachbauen.
    Ãœbrigens die ÖVE-E 40/1987 ist auch mit Herbst 2017 noch immer gültig – 30 Jahre Gültigkeit, da sollten wir über das Thema nicht mehr diskutieren müssen.
    Wenn kein V4A oder Kupfer verlegt wird, dann müssen Sie beweisen, dass Ihre Ausführung korrosiv beständig ist.
  • Erdfühligkeit von Erdungsanlagen
    Die ÖNORM E 2790 Elektroinstallation, Erdungsanlage, Fundamenterder, Ausgabe: 1. Juli 1991 (habe frühere Normen nicht recherchiert) beschreibt im Abschnitt „3.2 Beton für Fundamenterder“, dass „Beton für Fundamenterder muss eine gute elektrische Leitfähigkeit besitzen“
    Da seit über 25 Jahren dieses Thema bekannt ist, in allen einschlägigen Vorschriften und Publikationen immer wieder behandelt wird, wäre es für diese „autodidaktischen Experten“ ratsam, sich mit dem Thema zu beschäftigen, damit keine Anlagen errichtet werden, die eine Personengefährdung darstellen!
    Wenn die Erdung nicht im Erdreich verlegt wird, dann müssen Sie beweisen, dass Ihre Ausführung eine gute leitfähige Verbindung zum Erdreich hat.

Die ÖVE/ÖNORM E 8001-1 und OVE E 8101 beschreiben die Anordnung und Ausführung von Anlagenerdern:

  • ein Fundamenterder ist vorzugsweise zu errichten, wenn das Fundament eine gute leitfähige Verbindung mit dem Erdreich (erderwirksam) besitzt,
  • als Ersatz für einen Fundamenterder Horizontalerder (Typ A) oder Vertikalerder (Typ A) oder ein gleichwertige Erderkombination im Erdreich errichtet werden,
  • in trockenen Erdschichten sind die Erder in nichtbindigem Erdreich einzuschlämmen -
    Definition WIKIPEDIA: Bindiger Boden ist ein Boden mit hohem Anteil an Ton oder Schluff (umgangssprachlich als Lehm bezeichnet),
  • bindiges Erdreich ist sorgfältig zu stampfen,
  • Steine und grober Kies unmittelbar am Erder vergrößern den Ausbreitungswiderstand,
  • es empfiehlt sich in diesen Fällen, die Erder mit bindigem Erdreich zu umgeben.

Damit Erdungsanlagen das ganze Jahr sicher funktionieren, ist die Frosttiefe zu beachten.
Die frostfreie Tiefe ändert sich mit der Höhenlage und ist auf den Errichtungsort abzustimmen. In normalen Höhenlagen ist für Anlagen- und Betriebserder eine Tiefe von 80 cm einzuhalten.
Wenn nur Blitzschutzerdungen errichtet werden, dann reicht in normalen Höhenlagen eine Tiefe von 50 cm aus.

Wichtig ist, dass durch die Erdungsanlage keine Personengefährdung durch Schrittspannung verursacht wird.

Fundamenterder:

  • für die ordnungsgemäße Errichtung des Fundamenterder ist das Elektrounternehmen verantwortlich,
  • vor Einbringung des Betons ist die korrekte Lage des Fundamenterders und seiner Anschlussfahnen sowie die Zuverlässigkeit aller Verbindungen von einem dazu befugten Elektrotechniker zu kontrollieren,
  • die Lage des gesamten Fundamenterder ist nachvollziehbar zu dokumentieren (z.B. durch Fotos, Film usw.),
  • nachdem der Beton abgebunden hat, ist die Messung des Erdungswiderstandes gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-6-61 vorzunehmen - dies ist üblicherweise nach 28 Tagen der Fall,
  • die Dokumentation der Lage und Ausführung des Fundamenterder und der Anschlussfahnen sowie die Messergebnisse sind gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-6-63 in das Anlagenbuch aufzunehmen.

Wasserleitung als Erdungsanlage:

  • die Wasserleitung war vor der Jahrtausendwende als Erdung nutzbar – Wasserleitungsrichtlinie,
  • dies wurde um die Jahrtausendwende aufgekündigt, da neue Wasserleitungen aus Kunststoff errichtet wurden,
  • wenn Wasserleitungen gegen Kunststoff getauscht werden, dann schreiben die Wasserversorger meist auch die betroffenen Verbraucher an,
  • es muss eine Erdungsanlage nachgerüstet werden.

Stand: 2020-05-01

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Innerer Blitzschutz

Der innere Blitzschutz ist für einen sicheren Betrieb von elektrischen und elektronischen Systemen zuständig.

Während der Blitzschutzpotentialausgleich ein Anlagenschutz ist, muss wenn notwendig ein Geräteschutz ergänzt werden – ist immer notwendig. Auch ohne Blitzschutz ist das anzuwenden.

Elektrische und elektronische Systeme können durch äußere/innere Stoßwellen gestört oder zerstört werden. Die Stoßwellen werden meist durch Blitzereignisse, Schaltvorgänge usw. erzeugt.
Selbst das Ausschalten von induktiven Lasten können Überspannungen von mehreren 1.000 V erzeugen.
Ein Drucker mit einer Pulspaketheizung kann andere Geräte stören.

Wirksame Schutzmaßnahmen sind eine Kombination der folgenden Einzelmaßnahmen:

  • SPDs
  • 3-dimensionales Potentialausgleichsnetzwerk
  • beidseitige Schirmung
  • Kabel-/Leitungsführung
  • vermaschter Potentialausgleich
  • räumliche Schirmungen
  • Blitzschutzzonenkonzept
  • usw.

Ausschlaggebend für die Auswahl der Schutzmaßnahmen ist die Bemessungs-Stoßspannung Uw welche die Betriebsmittel entsprechend der Herstellerangaben zerstörungsfrei aushalten.

Folgende Einrichtungen müssen jedenfalls betrachtet werden:

  • Sicherheitstechnische Einrichtungen wie z.B.
    • Brandmeldeanlage
    • Notbeleuchtungsanlage
    • RWA-Anlage
    • Notrufsysteme (z.B. Aufzug)
    • Lautsprechersystem zu Evakuierung
    • Ersatzstromversorgungen
    • Notstromversorgungen
    • usw.
  • EDV-Systeme
  • Betriebsnotwendige Einrichtungen entsprechend Betreiberangaben
  • Usw.

Werden Blitzschutzzonen geplant/errichtet, dann werden die schädlichen Beeinflussungen bei jeder Zone reduziert und damit die Betriebssicherheit erhöht. Wichtig ist, dass alle fremde leitfähige Teile und leitfähige Teile beim Zonenübertritt an die Raum-/Schrankschirmung anzuschließen sind. Leitfähige Teile sind mit Ãœberspannungsableiter zu beschalten – jede Ader.

Es gibt für Überspannungsableiter Hersteller, die laut Datenblatt vom Blitzstrom bis zum Feinschutz alles beherrschen. Fehlt eine Längenangabe, dann gilt die Angabe nur für den Einbauort.
Der Restspannungspegel ist auch zu beachten und zwar beim maximalen Stoßstrom. Ansonsten kann es beim Nennableitvermögen des Überspannungsableiter zur Zerstörung des geschützten elektrischen und elektronischen Systems kommen.

Da diese Maßnahmen komplex sind, bedarf es einer fachlich kompetenten Planung.

Die ÖVE/ÖNORM EN 62305-4 hat dafür die einzelnen Maßnahmen in einem eigenen SPM-Managementplan zusammengestellt.

Stand: 2017-10-01

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Prüfprotokolle

Wenn ein Prüfprotokoll nach der jetzigen Vorschrift nicht aus mehreren Seiten besteht, dann handelt es sich vermutlich um ein Bienenhaus.

Prüfprotokolle enthalten alle relevanten Punkte der Normen. Ebenfalls wird die Ausführung der verschiedenen Teile beschrieben, z.B. Fotos der Erdungsanlage usw.

Auf der OVE-Homepage unter dem Punkt Fachinformationen/Blitzschutz
https://www.ove.at/normung-oek/informationen-zu-normen-und-richtlinien/fachinformationen/
ist eine Ausfüllhilfe für den Prüfbefund für Blitzschutzanlagen kostenlos zum Download. Ebenfalls kann ein elektronisches Dokument bestellt werden.

Stand: 2017-10-01

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Überprüfungen

Regelmäßige Überprüfungen sind notwendig, um die Betriebssicherheit zu erhalten.

Die Überprüfungszeiträume für Blitzschutzanlagen sind bei der Mindestblitzschutzklasse angegeben.
Es muss der äußere und innere Blitzschutz überprüft werden.
Darunter fallen auch die Überspannungsschutzgeräte. Wenn eine Sichtprüfung nicht möglich ist, dann ist eine Messung notwendig.

Laut ÖVE/ÖNORM EN 50110-1 dürfen Prüfungen nur von erfahrenen Elektrofachkräften durchgeführt werden.

Stand: 2017-10-01

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PV-Anlagen

PV-Anlagen sind ein unverzichtbarer Bestandteil um die Energiewende zu schaffen und fallen in das reglementierte Gewerbe Elektrotechnik.

Trotz aller Wünsche, die Ertragsmaximierung von PV-Anlagen auszureizen, darf die Sicherheitseinrichtung Blitzschutz nicht beeinträchtigt oder unwirksam gemacht werden. Zuerst kommt der Blitzschutz, andere Sicherheitseinrichtungen und dann mit, anderen Gewerken gemeinsam, die PV-Anlage!
Wenn ein PV-Planer nur die PV-Anlage planen kann, dann werden zusätzlich mehrere Fachleute benötigt.
Die Gesamtkosten abzuschätzen, ist dann schwierig.

Schattenbildungen sind zu vermeiden, aber so wie es mancher darstellt, dass eine Mücke den Ertrag soweit reduziert, dass der Betreiber Konkurs geht, ist es auch nicht. Die Betriebssicherheit hat immer noch Vorrang und ist VOR Beginn der PV-Montage zu planen!

Es ist auch durch einen Fachmann - VOR Beginn der PV-Montage - zu klären, ob die geplante PV-Anlage eine wesentliche Änderung darstellt oder nicht.

Die Fachleute des ÖVE haben zusätzliche – nicht alleinige - Informationen zur Blitzschutzvorschriftenreihe in den Richtlinien R 6-2 Reihe zusammengestellt. Diese Richtlinien setzen die Blitzschutzvorschriftenreihe NICHT außer Kraft, sondern sind nur ergänzend.

Das Thema Trennungsabstand wird oft von der Checkliste gestrichen und dann PV-Anlagen errichtet, die Blitzteilströme unkontrolliert in geschützte Bereiche leiten. Die Beschaltung der PV-Leitungen mit Blitzstromableiter ist nicht die Universallösung – Trennungsabstände, Induktionen usw. müssen auch beachtet werden.

Nicht eingehaltene Trennungsabstände können folgende Probleme verursachen:

  • Personengefährdungen infolge Berührungsspannung
  • Betriebsausfälle infolge Blitzströme
  • Wasserschäden infolge Durchlöcherung der Feuchtigkeitsabdichtung bei z.B. Modulfeld
  • Explosion von EX-Zonen infolge Blitzströme
  • usw.

Laut der Fachinformation sind Dachaufbauten mit elektrisch leitfähigen Verbindungen in das Gebäudeinnere – z.B. PV-, Solar-, Klima-, Antennen-, RWA-Anlagen usw. - bevorzugt mit getrennten Blitzschutzmaßnahmen in das Blitzschutzsystem zu integrieren, auch wenn sie keine wesentliche Änderung darstellen.

Stand: 2017-10-01

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Solar-Anlagen

Laut der Fachinformation sind Dachaufbauten mit elektrisch leitfähigen Verbindungen in das Gebäudeinnere – z.B. PV-, Solar-, Klima-, Antennen-, RWA-Anlagen usw. - bevorzugt mit getrennten Blitzschutzmaßnahmen in das Blitzschutzsystem zu integrieren, auch wenn sie keine wesentliche Änderung darstellen.

Die Blitzschutzmaßnahmen sind unter Einhaltung der örtlichen Trennungsabstände zu planen und zu montieren.

Stand: 2017-10-01

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Klimaanlagen / Rückkühler

Laut der Fachinformation sind Dachaufbauten mit elektrisch leitfähigen Verbindungen in das Gebäudeinnere – z.B. PV-, Solar-, Klima-, Antennen-, RWA-Anlagen usw. - bevorzugt mit getrennten Blitzschutzmaßnahmen in das Blitzschutzsystem zu integrieren, auch wenn sie keine wesentliche Änderung darstellen.

Die Blitzschutzmaßnahmen sind unter Einhaltung der örtlichen Trennungsabstände zu planen und zu montieren.

Hilfreich ist auch, wenn die Geräte nicht direkt an der Attika aufgestellt werden, sondern mehr in der Dachmitte. Diese Maßnahme kostet weniger Geld, bedarf nur einer geringeren Planungsanpassung, kann aber immense Kosten und Sekundärprobleme sparen.

Stand: 2017-10-01

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Absturzsicherungssystem

Absturzsicherungssysteme werden entweder als einzelne Anschlagpunkte oder ganze Seilsysteme ausgeführt. Da diese Systeme den Blitzschutz meist überragen, müssen die Fangeinrichtungen angepasst werden, um die Sicherheitsmaßnahme Blitzschutz nicht auszuschalten.
Das hat mit der Errichtung der Absturzsicherungssysteme zu erfolgen.

Blitzeinwirkungen auf Absturzsicherungssysteme sind nur dann zulässig, wenn diese auch die entsprechende Blitzschutztechnische Prüfung besitzen, die Montage nach den Herstellerangaben erfolgte und ein entsprechendes Prüfprotokoll ausgestellt wurde.

Eine unkontrollierte Blitzstromeinleitung in das Gebäude - z.B. Befestigungspunkte – Armierungen usw. – ist auf jeden Fall zu vermeiden.

Trennungsabstände sind einzuhalten oder Ersatzmaßnahmen, OHNE Sekundärgefährdung, sind anzuwenden.

Besonders gefährdet sind Seilsysteme, weil:

  • große Ausdehnung,
  • direkte Blitzeinschläge schmelzen das Sicherungsseil aus und können es schwächen, die Funktion kann dann nicht mehr gegeben sein,
  • Sekundärgefährdungen werden durch nicht eingehaltenen Trennungsabstand auf großen Teilen der Dachfläche hergestellt.

In Anlehnung an die Fachinformation sind Dachaufbauten mit elektrisch leitfähigen Verbindungen in das Gebäudeinnere bevorzugt mit getrennten Blitzschutzmaßnahmen in das Blitzschutzsystem zu integrieren. Hinweis: Befestigungspunkte oder Stützen leiten auch einen Blitzstrom in das Gebäudeinnere.
Wenn das Blitzschutzsystem isoliert aufgebaut wird, dann treten viele Probleme gar nicht auf.

Durch Fangeinrichtungen dürfen natürlich Absturzsicherungssysteme nicht beeinträchtigt werden.

Nach der Montage/Änderung der Absturzsicherungen ist das Blitzschutzsystem zeitnahe anzupassen.

Stand: 2017-10-01

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Edelstahlkamin

In der OVE-Richtlinie R 6-3 sind im Abschnitt 6.1 Maßnahmen für Rauch- und Abgasfänge beschrieben.

Durch die große Oberfläche eines Edelstahlkamins ist er ein perfekter Leiter für einen Blitzstrom.
Wenn ein Blitzstrom auf dieser Oberfläche fließt, dann ist es fast unmöglich diesen frühzeitig abzuleiten. Am Ende mit der Erdung verbinden, ist die einzige Möglichkeit.
Hier ist ein Blitzschutzpotentialausgleich für die Einrichtungen der elektrischen und elektronischen Systeme auszuführen. Hinweis: Edelstahlkamin - Gastherme – Badezimmer – Lebensgefahr!
Die Sekundärgefährdung entlang des Kamins, ebenso bei allen Anschlüssen, sind zu beachten.

Der Edelstahlkamin ist bevorzugt mit getrennten Blitzschutzmaßnahmen in das Blitzschutzsystem zu integrieren.

Nach der Montage/Änderung des Edelstahlkamines ist das Blitzschutzsystem zeitnahe anzupassen.

Stand: 2017-10-01

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Fliegende Bauten

Für fliegende Bauten – können ohne Substanzverlust demontiert und montiert werden - sind wegen der vorübergehenden Aufstellzeit erleichterte Maßnahmen in der OVE-Richtlinie R 6-1 zusammengestellt.

Zeltfeste sind auch fliegende Bauten und wenn ein Blitzschutz vorgeschrieben wird, dann ist die OVE-Richtlinie anzuwenden. Auch wenn kein Blitzschutz vorgeschrieben ist, sollte mit dem Betreiber über die Gefährdung gesprochen werden.

Diese umfassen Erdung, äußerer und innerer Blitzschutz.

Stand: 2017-10-01

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Baustellen

Wenn Arbeiten im Freien, an der Fassade, in der Nähe von Gerüsten/Krane usw. gemacht werden, dann ist hier ein besonderes Augenmerk auf die Gefahr von Blitzereignissen zu legen.

Es können Personen gefährdet werden durch:

  • direkt vom Blitz getroffen - durch Aufenthalt in keinem geschützten Bereich,
  • Blitzüberschlag - durch Blitzeinschlag in das Gerüst/Kran/Baum usw.,
  • Berührungsspannung - durch Blitzeinschlag in das Gerüst/Kran/Baum usw.,
  • Schrittspannung - durch Blitzeinschlag in das Gerüst/Kran/Baum usw.,
  • es kann auch zu weiteren Sekundärgefährdungen infolge nicht fertiggestellter Schutzmaßnahmen kommen.

Der Schutz von Personen lässt sich meist nicht durch technische Maßnahmen (z.B. Blitzschutzanlage usw.) realisieren. Wichtig ist es die organisatorischen Maßnahmen auf die Gefährdungen abzustimmen.

Es gibt auch Versuche, die Gefahr eines Blitzereignisses mit Feldsensoren – an den höchsten Punkten installiert – frühzeitig zu erkennen und dann die Arbeiten im Freien abzubrechen.

Krane auf Baustellen stellen, durch ihre meist alles überragende Ausdehnung, einen perfekten Blitzschutzfangmast dar. Erfahrungen haben aber auch gezeigt, dass trotzdem andere Teile, eigentlich im Schutzbereich des Krans, vom Blitz getroffen werden können.

Ein Turmdrehkran ist mit mindestens zwei Erdungen Typ A nach Blitzschutzklasse III zu erden. Das sind mindestens 5 m Horizontalerder oder 2,50 m Tiefenerder. Frosttiefe nicht vergessen.
Sobald der Fundamenterder fertig gestellt ist, ist eine Verbindung herzustellen.

An allen Kranschienenenden sind Erdungen Typ A nach Blitzschutzklasse III zu verlegen. Wenn die Schienenlänge mehr als 20 m beträgt, dann ist maximal alle 20 m eine Erdung beidseitig herzustellen.

Alle metallischen Teile, z.B. Rohrleitungen, Betonmischer, Zementsilo usw. sind an die Erdungsanlage anzuschließen.

Stand: 2017-10-01

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Schwimmbäder

In Schwimmbädern ist wegen der erschwerten Umgebungsbedingungen, z.B. feuchte und nasse Bereiche ein besonderes Augenmerk auf den Potentialausgleich und mögliche die Blitzgefährdung zu legen.

Für Freibäder oder Naturbäder sind wirksame Blitzschutzmaßnahmen (z.B. Fangeinrichtungen, Ableitungen, Potentialsteuerung usw.) meist nicht möglich. Hier hilft nur die Räumung des gefährdeten Bereiches.

Hallen- und Freizeitbäder sind mit entsprechenden Blitzschutzsystemen auszurüsten, wobei der Trennungsabstand einzuhalten ist.
Selbst das Einbeziehen von natürlichen Bestandteilen, wie z.B. Stahlkonstruktionen, Fassaden, Fensteranlagen, Stahlbetonbewehrungen usw., stellen in feuchten und nassen Bereichen eine erhöhte Personengefährdung dar. Auch eine Potentialsteuerung kann hier nicht wirksam werden.
Der Blitzschutz ist als isoliertes System auszuführen.

Die metallenen Konstruktionen sind in den Potentialausgleich einzubinden.
Wenn das Innenbecken über einen Schwimmkanal mit dem Außenbecken verbunden ist, dann ist das Innenbecken durch einen elektrisch leitenden voll abdeckenden Verschluss zu versehen. Die elektrisch leitenden Verschlüsse werden mit dem Erdungssystem verbunden. Der Verschluss ist zeitgerecht zu schließen.

Bei Außenbecken ist auch auf das Problem, durch einen Blitzeinschlag in das Gebäude und die Ausbildung des Potentialtrichters der Erdungsanlage, zu achten.

Die Anwendung der Potentialsteuerung ist auf die örtlichen Begebenheiten abzustimmen.

Stand: 2017-10-01

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Landwirtschaften

Wenn Nutztiere gehalten werden, dann ist der vermaschte Potentialausgleich korrosiv beständig richtig auszuführen. Moderne Laufställe erfordern die Blitzschutzklasse II sowie erweiterte Überspannungsschutzmaßnahmen.

Einen Blitzstrom - durch nicht eingehaltenen Trennungsabstand – in einen Stall einzuleiten, ist ein absolutes No-Go. Es gibt nur eines, den Trennungsabstand einhalten. Wichtig ist dabei, sich den Stall genau anzuschauen, weil viele Einrichtungen mit metallenen Teilen am Dachstuhl befestigt werden.

Stand: 2017-10-01

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EX-Schutz

Es muss in einem Explosionsschutzdokument die Gefährdung zusammengestellt werden. Das Dokument ist immer auf neuestem Stand zu halten.

Der primäre Explosionsschutz ist die Verhinderung der Entstehung von explosionsgefährdeten Bereichen.

Der sekundäre Explosionsschutz ist die Vermeidung von Zündquellen. Das können z.B. Blitzschlag, statische Elektrizität, elektrische Ausgleichsströme usw. sein.

Ebenso kann die Einleitung eines Blitzteilstromes, z.B. metallische Rohrsysteme usw., eine EX-Zone zur Explosion bringen.

Die notwendigen Maßnahmen sind von einer Blitzschutz-Fachkraft mit entsprechender Kenntnis zu planen.

Stand: 2017-10-01

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Seveso III - Novelle

Das Ziel ist es, schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen zu verhüten und ihre Folgen zu begrenzen.

Der Betriebsinhaber hat alle nach dem Stand der Technik notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um schwere Unfälle zu verhüten und deren Folgen für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu begrenzen.

Dadurch ist der Blitzschutz immer auf neuesten Stand der Technik zu halten.

Stand: 2017-10-01

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