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Eine Zusammenstellung von interessanten Artikeln

Bei Gewittern im Gebirge: „Umdrehen und ab durch die Mitte“
https://www.tt.com/panorama/unfall/14572893/bei-gewittern-im-gebirge-umdrehen-und-ab-durch-die-mitte

Mit richtiger Planung: Gewittern im Gebirge einen Schritt voraus
https://www.tt.com/lebensart/freizeit/15847281/mit-richtiger-planung-gewittern-im-gebirge-einen-schritt-voraus

“Dummheiten im Urlaub - Wenn der Verstand zuhause bleibt “ - lässt sich  ohne Problem erweitern.....
https://www.stol.it/Artikel/Chronik-im-Ueberblick/Chronik/Dummheiten-im-Urlaub-Wenn-der-Verstand-zuhause-bleibt

Blitzärmstes Halbjahr seit Messbeginn ging in Österreich zu Ende
https://www.tt.com/artikel/30739536/blitzaermstes-halbjahr-seit-messbeginn-ging-in-oesterreich-zu-ende
 


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August 2021
Risikobeurteilung gemäß Elektrotechnikverordnung

OVE-Fachinformation zu offenen Fragen und rechtsunsicheren Zuständen beim Errichten von elektrischen Anlage.

Link zur Information der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker
Link zur Fachinformation AK01 Ausgabe: 2021-08-01

 


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20. Juli 2020
Information des OVE zum ETV 2020: Rechtssicherheit bei Anwendung der OVE E 8101

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8. Juli 2020

Elektrotechnikverordnung 2020 wurde veröffentlicht und ist mit 9. Juli 2020 in Kraft

Laut § 8 Inkraftreten sind die Änderungen ab sofort für alle  noch nicht abgeschlossenen Projekte anzuwenden.

Zur Erfüllung des Schutzziel nach ETG sind alle kundgemachte elektrotechnischen Normen anzuwenden.
Wenn diese nicht oder nur teilweise angewendet werden, dann ist eine Risikobeurteilung zu erstellen.

Es besteht die Möglichkeit die Übergangsfrist von einem oder bis zu fünf  Jahren zu nutzen.
Dabei ist zu beachten, dass zukünftige Änderungen und/oder Erweiterungen zusätzliche Erschwernisse und zusätzliche Kosten bedeuten können.

Wenn diese Übergangsfrist ausgeschöpft wird, bedeutet das, dass der Kunde eine Anlage mit einem überholten Stand der Technik erhält und ein zukünftiger Betrieb mit erhöhten Kosten zur Nachrüstung der Infrastruktur notwendig macht.
Wurde der Kunde darüber ausdrücklich und verständlich informiert?

Beispiel: Die OVE E 8101 fordert im Teil 4-41 ff, 411.3.2 ff, 415ff mehr Maßnahmen für einen zusätzliche Schutzpotentialausgleich als die ÖVE/ÖNORM E 8001-1.
Die Mehrkosten sind je nach Anlagengröße und Strombedarf unterschiedlich, aber nicht unverhältnismäßig.
Sollte ein Stromunfall infolge dieses nicht ausgeführten zusätzlichen Schutzpotentialausgleichs passieren, dann wird der Wert eines Lebens sicher interessant gegengerechnet.......

Unsere Planungen und Beratungen beruhen seit Erscheinen der in der ETV2020 erwähnten Dokumente bereits diesem Stand der Technik. Dies ist für eine zukunftssichere Anlage notwendig.

Unsere Empfehlung - wir leben jetzt und in der Zukunft, die Vergangenheit ist bereits passiert und wir sollten daraus gelernt und uns weiter entwickelt haben.

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16. Juni 2020

OVE EN 50310:2020-07-01

Telekommunikationstechnische Potentialausgleichsanlagen für Gebäude und andere Strukturen

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1. Mai 2020

OVE E 8101/AC1: 2020-05-01

Elektrische Niederspannungsanlagen (Berichtigung)

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1. Mai 2020

OVE-Richtlinie R 15: 2020-05-01

EMV-, Potentialausgleichs-, Erdungs-, Blitzschutz- und Überspannungsschutz-Konzept in Gebäuden - Allgemeines

Unterschiede zwischen Ausgabe 2018-12-01 und 2020-05-01

 - Verweise auf die aktuellen Regeln und Stand der Technik aktualisiert
 - Angaben vervollständigt und konkretisiert
 - Abschnitt „6 Maßnahmen für Blitz- und Überspannungsschutz“siebter Absatz - Schutzlängenabschätzung
R 15 Ausgabe 2020-05-01: ….. Der daraus resultierende Schutzabstand vom SPD zum zu schützenden Verbrauchs-bzw. Betriebsmittel darf nicht überschritten werden (siehe CLC/TS 61643-12:2009  - entfernt bzw. ÖVE/ÖNORM EN 62305-4:2008, Anhang D).
aus welchen Grund die Schutzlängenabschätzung nach der Blitzschutznorm im Abschnitt „Blitz- und Überspannungsschutz“ gestrichen wurde, bleibt die R 15:2020-05-01 leider schuldig

Tatsache ist
 - ÖVE/ÖNORM EN 62305-4:2008 war zum Zeitpunkt der R 15:2018-12-01 nicht mehr der gültige Stand der Technik
 - ÖVE/ÖNORM EN 62305-4:2012-07-04 ist der gültige Stand der Technik für diese Thema
Änderungen zu 2008:der frühere Anhang C, der die physikalischen Grundlagen zur Koordination der unterschiedlichen SPD verschiedener Bauart enthielt, ist entfallen. Die darin enthaltenen Hinweise zur Koordination von unterschiedlicher SPDs sind nun nur noch in CLC/TS 61643-12 zu finden
 - CLC/TS 61643-12:2009 ist eine Vornorm über die Spezifikationen von SPDs und älter als die EN 62305-4:2011 – es ist davon auszugehen, dass die EN der CLC/TS entspricht

Zur richtigen Anwendung der Maßnahmen sind die Detailkenntnisse der Regeln und Stand der Technik notwendig

hier eine Beispielhafte Auflistung – NICHT vollständig:
 - OVE E 8101 Elektrische Niederspannungsanlagen
 - OVE E 8014 Fundamenterder und ergänzende Maßnahmen für Informationstechnik
 - ÖVE/ÖNORM EN 62305 Reihe Blitzschutz
 - OVE EN 50310 Maßnahmen in Gebäuden mit Einrichtungen der Informationstechnik
 - OVE EN 50600 Reihe Einrichtungen und Infrastrukturen von Rechenzentren
 - OVE EN 50173 Reihe Anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlagen
 - OVE EN 50174 Reihe Installation von Kommunikationsverkabelung
 - ÖVE/ÖNORM EN 50522 Erdung von Starkstromanlagen mit Nennwechselspannungen über 1 kV
 - Richtlinien zB R 6.2.1, R 6.2.2, R 6.3
 - Fachinformationen

Der grobe Überblick ist für € 62,80 zusätzlich zu den anzuwendenden Dokumenten downloadbar!

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4. Mai 2020

BL02 - Blitz- und Überspannungsschutz sowie Erdung von Antennen und Antennenanlagen

BL03 - Anforderungen an Blitzschutzsysteme bei wesentlichen Änderungen oder wesentlichen Erweiterungen an baulichen Anlagen

Ich wünsche allen viel Spaß bei der Interpretation und Anwendung der Fachinformationen .

Hoffen wir, dass die Informationen das Bekenntnis zur Energiewende der neuen Bundesregierung, welches
vom OVE unterstützt wird, “abgewürgt” wird oder die Ausführungen laut Fachinfo mangelhaft durchgeführt werden.....

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9. Juli 2019
Allergie- und Asthma-Anfälle
Kann Gewitter gefährliche Atemnot auslösen?

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April 2019
Informationen zur Errichtung von Blitzschutzsystemen (LPS) Ausgabe 2019-04
(Ersatz für Ausgabe April 2016)

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1. März 2019
OVE EN 62793
:2019-03-01

Blitzschutz - Gewitterwarnsysteme
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1. Jänner 2019
OVE E 8014
:2019-01-01

Fundamenterder und ergänzende Maßnahmen mit Erdung und Potentialausgleich für Einrichtungen der Informationstechnik
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1. Jänner 2019
OVE E 8101
:2019-01-01

Elektrische Niederspannungsanlagen
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1. Dezember 2018
OVE EN 50173 Reihe:2018-12-01

Informationstechnik – Anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlagen
Teil 1: Allgemeine Anforderungen Details
Teil 2: Bürobereiche Details
Teil 3: Industriell genutzte Bereiche Details
Teil 4: Wohnungen Details
Teil 5: Rechenzentrumsbereiche Details
Teil 6: Verteilte Gebäudedienste Details
 


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1. Dezember 2018
OVE-Richtlinie R 15:2018-12-01

Titel: EMV-, Potentialausgleichs-, Erdungs-, Blitzschutz- und Überspannungsschutz-Konzept in Gebäuden - Allgemeines
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15. August 2018
Entwurf OVE-Richtlinie R 15:2018-08-15

Titel: EMV-, Potentialausgleichs-, Erdungs-, Blitzschutz- und Überspannungsschutz-Konzept in Gebäuden - Allgemeines

https://www.ove.at/webshop/artikel/db48ce6865-ove-richtlinie-r-15-2018-08-15.html?draftView=1#

Diese OVE-Richtlinie gibt Hilfestellung bei der Erstellung eines EMV-, Potentialausgleichs-, Erdungs-, Blitzschutz- und Überspannungsschutz-Konzeptes, das als Grundlage für die Planung der baulichen Maßnahmen sowie der technischen Ausrüstung von Gebäuden erforderlich ist, um den Schutz von Personen und die Betriebssicherheit von Geräten sicher zu stellen.

Meiner Meinung nach wäre es sinnvoller die anzuwendenden Vorschriften und Normen zu zitieren anstelle einer Auflistung einzelner Ausschnitte zu machen. Das Problem bei solchen Auflistungen ist es, dass sie meist auf einen Anwendungsfall zugeschnitten werden und häufig zu Fehlinterpretationen führen können.

Hier zwei Beispiele aus Fachinformationen die Anwendungen easy darstellen, aber wichtiges offen lassen:

    “Anforderungen an Blitzschutzsysteme bei wesentlichen Änderungen oder wesentlichen Erweiterungen an baulichen Anlagen” eine sehr verständliche Zusammenstellung.
    Die Inhalte wurden aus der
     - ÖVE/ÖNORM EN 62305-2 Ausgabe: 2013-06-01 , Blitzschutz , Teil 2: Risiko-Management
     - Anhang A (informativ)
     - Bild A.4 – Für die Berechnung der Einfangfläche AD zu betrachtende bauliche Anlage
    entnommen und dabei der Punkt “die Wechselwirkung von Überspannungen durch einen unterschiedlichen akzeptierten Restgefährdungspegel durch den Einsatz von SPDs bei der Übertrittstelle zu begrenzen” nicht erwähnt...
    Den Hinweis dass die aktuellen Blitzschutzbestimmungen trotzdem anzuwenden sind habe ich überflogen.
    Wenn ich eine Fachinformation lese, die das behandelt, dann erwarte ich mir das die wichtigsten Punkte enthalten sind....

    "Informationen zur Errichtung von Blitzschutzsystemen (LPS)", wieder eine gut verständliche Fachinformation mit einigen Tücken....
    Abschnitt 4.1 Kann der Trennungsabstand in Gebäuden mit Stahlbewehrung vernachlässigt werden?
    Wenn die Bewehrung nach “ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 Ausgabe: 2012-07-01, Blitzschutz, Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen “ Anschnitt “4.3 Durchgängigkeit der Stahlbewehrung in baulichen Anlagen aus Stahlbeton” durchverbunden wird  - alles klar.
    Der 4. Absatz der Fachinformation bezieht sich auf “Anhang E (informativ) Leitfaden für Auslegung, Ausführung, Wartung und Prüfung von Blitzschutzsystemen, E.4.3.6 Verbindungen” .
    Da diese Erkenntnis informativ ist, muss meiner Meinung nach für die Anwendung eine verbindliche Ausführung gefunden werden um die Gleichwertigkeit zum normativen Teil zu finden. Vertretbare Lösungen gibt es in den meisten Fällen....

Meines Wissens dürfen Richtlinien oder Fachinformationen nur Beispiele oder nicht behandelte Punkte von Vorschriften/Normen  wiedergeben, aber nicht die Vorschriften/Normen  negativ ändern.

Der Sinn dieses Entwurf-OVE-Richtlinie erschließt sich mir nicht, kostet nur Geld. Vermutlich wird sie nach den Einsprüchen interessant - mal sehen....

Einspruchsfrist: 2018-09-15


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9. Februar 2018
Normenentwurf Fundamenterder OVE E 8014/Entwurf: 2018-02-15 erschienen

https://www.ove.at/webshop/artikel/91f83e6f20-ove-e-8014-2018-02-15.html?draftView=1

Fundamenterder und ergänzende Maßnahmen mit Erdung und Potentialausgleich für Einrichtungen
 der Informationstechnik

Einspruchsfrist endet mit 15. März 2018


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10. Jänner 2018
Edition 3 der Blitzschutzvorschrift ist im kommen

OVE EN 62305-1/AA/Entwurf:2018-01-15 Protection against lightning – Part 1: General principles Ident mit prEN 62305-1:2017/prAA:2017 kann beim OVE für € 12,16 bestellt werden.

Einspruchsfrist endet mit 15. Februar 2018


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8. Jänner 2018
UBIMET und UNIQA Österreich präsentieren den Blitzreport 2017

2017 wurden 37 Prozent mehr Blitzentladungen in den Sommermonaten registriert. Dabei wurde bei Kunden der UNIQA Österreich 7,7 Millionen Euro Schaden verursacht.
http://www.ubimet.com/uniqa-osterreich-ubimet-blitzreport-2017/

Lesen Sie mehr im Blitzreport 2017.
Ein paar Daten aus dem Blitzreport 2017:

  • € 46.169,00 Schadenssumme durch “zündende Blitze”
  • € 87.148,00 Schadenssumme durch “nicht zündende Blitze”
  • € 7.575.444,00 Schadenssumme durch “indirekte Blitzeinwirkungen”
    Das ist durch den richtigen Einsatz von SPDs größtenteils vermeidbar!


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3. Jänner 2018
Sturm “Burglind” fegte mit über 140 km/h durch Mellau (Bregenzerwald)

Link zur Meldung:
https://www.msn.com/de-at/nachrichten/chronik/sturm-burglind-böen-mit-1559-km-h-in-tirol-gemessen/ar-BBHP9Me?li=BBqg9qG
http://www.vol.at/achtung-sturmwarnung-fuer-vorarlberg/5612988

Hinweis:
Die Dimensionierung von Fangeinrichtungen nach der ÖNORM EN 1991-1-4 / NA hilft bei der Dimensionierung.


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17. Juli 2017
Gewerbeordnung NEU

Das Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung geändert wird, wurde am 17. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt I Nr. 94/2017 veröffentlicht.

Links dazu:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007517
http://www.gewerbeordnung-neu.at/
https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/gewerbeordnungsnovelle-2017.html
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/171/Seite.1710834.html

Achtung zum Elektrogewerbe:
die notwendigen Überprüfungen, Messungen usw. sind von einer befugten Elektrofachkraft durchzuführen.


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31. Juli 2017
Sturmschäden in Innsbruck

Auch in Innsbruck hatten die Einsatzkräfte alle Hände voll zu tun. Dort sorgten nicht nur heftige Regenfälle, sondern auch schwere Sturmböen mit bis zu 90 km/h für Schäden. Laut Messungen fegte eine Orkanböe von 166 km/h über den Stadtteil Kranebitten.

Links zur Meldung:
http://www.tt.com/panorama/wetter/13274439-91/mehr-als-200-einsätze-in-vier-stunden-unwetter-hält-tiroler-feuerwehren-auf-trab.csp

Hinweis:
Die Dimensionierung von Fangeinrichtungen nach der ÖNORM EN 1991-1-4 / NA hilft bei der Dimensionierung.
Für Gebäudehöhen bis 20 m und Freiland wird mit 151 km/h Böenwindgeschwindigkeit gerechnet.


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