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Eine Zusammenstellung von interessanten Artikeln
Bei Gewittern im Gebirge: „Umdrehen und ab durch die Mitte“ https://www.tt.com/panorama/unfall/14572893/bei-gewittern-im-gebirge-umdrehen-und-ab-durch-die-mitte
Mit richtiger Planung: Gewittern im Gebirge einen Schritt voraus https://www.tt.com/lebensart/freizeit/15847281/mit-richtiger-planung-gewittern-im-gebirge-einen-schritt-voraus
“Dummheiten im Urlaub - Wenn der Verstand zuhause bleibt “ - lässt sich ohne Problem erweitern..... https://www.stol.it/Artikel/Chronik-im-Ueberblick/Chronik/Dummheiten-im-Urlaub-Wenn-der-Verstand-zuhause-bleibt
Blitzärmstes Halbjahr seit Messbeginn ging in Österreich zu Ende https://www.tt.com/artikel/30739536/blitzaermstes-halbjahr-seit-messbeginn-ging-in-oesterreich-zu-ende
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August 2021 Risikobeurteilung gemäß Elektrotechnikverordnung
OVE-Fachinformation zu offenen Fragen und rechtsunsicheren Zuständen beim Errichten von elektrischen Anlage.
Link zur Information der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker Link zur Fachinformation AK01 Ausgabe: 2021-08-01
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20. Juli 2020 Information des OVE zum ETV 2020: Rechtssicherheit bei Anwendung der OVE E 8101
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8. Juli 2020
Elektrotechnikverordnung 2020 wurde veröffentlicht und ist mit 9. Juli 2020 in Kraft
Laut § 8 Inkraftreten sind die Änderungen ab sofort für alle noch nicht abgeschlossenen Projekte anzuwenden.
Zur Erfüllung des Schutzziel nach ETG sind alle kundgemachte elektrotechnischen Normen anzuwenden. Wenn diese nicht oder nur teilweise angewendet werden, dann ist eine Risikobeurteilung zu erstellen.
Es besteht die Möglichkeit die Übergangsfrist von einem oder bis zu fünf Jahren zu nutzen. Dabei ist zu beachten, dass zukünftige Änderungen und/oder Erweiterungen zusätzliche Erschwernisse und zusätzliche Kosten bedeuten können.
Wenn diese Übergangsfrist ausgeschöpft wird, bedeutet das, dass der Kunde eine Anlage mit einem überholten Stand der Technik erhält und ein zukünftiger Betrieb mit erhöhten Kosten zur Nachrüstung der Infrastruktur notwendig macht. Wurde der Kunde darüber ausdrücklich und verständlich informiert?
Beispiel: Die OVE E 8101 fordert im Teil 4-41 ff, 411.3.2 ff, 415ff mehr Maßnahmen für einen zusätzliche Schutzpotentialausgleich als die ÖVE/ÖNORM E 8001-1. Die Mehrkosten sind je nach Anlagengröße und Strombedarf unterschiedlich, aber nicht unverhältnismäßig. Sollte ein Stromunfall infolge dieses nicht ausgeführten zusätzlichen Schutzpotentialausgleichs passieren, dann wird der Wert eines Lebens sicher interessant gegengerechnet.......
Unsere Planungen und Beratungen beruhen seit Erscheinen der in der ETV2020 erwähnten Dokumente bereits diesem Stand der Technik. Dies ist für eine zukunftssichere Anlage notwendig.
Unsere Empfehlung - wir leben jetzt und in der Zukunft, die Vergangenheit ist bereits passiert und wir sollten daraus gelernt und uns weiter entwickelt haben.
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16. Juni 2020
OVE EN 50310:2020-07-01
Telekommunikationstechnische Potentialausgleichsanlagen für Gebäude und andere Strukturen
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1. Mai 2020
OVE E 8101/AC1: 2020-05-01
Elektrische Niederspannungsanlagen (Berichtigung)
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1. Mai 2020
OVE-Richtlinie R 15: 2020-05-01
EMV-, Potentialausgleichs-, Erdungs-, Blitzschutz- und Überspannungsschutz-Konzept in Gebäuden - Allgemeines
Unterschiede zwischen Ausgabe 2018-12-01 und 2020-05-01
- Verweise auf die aktuellen Regeln und Stand der Technik aktualisiert - Angaben vervollständigt und konkretisiert - Abschnitt „6 Maßnahmen für Blitz- und Überspannungsschutz“siebter Absatz - Schutzlängenabschätzung R 15 Ausgabe 2020-05-01: ….. Der daraus resultierende Schutzabstand vom SPD zum zu schützenden Verbrauchs-bzw. Betriebsmittel darf nicht überschritten werden (siehe CLC/TS 61643-12:2009 - entfernt bzw. ÖVE/ÖNORM EN 62305-4:2008, Anhang D). aus welchen Grund die Schutzlängenabschätzung nach der Blitzschutznorm im Abschnitt „Blitz- und Überspannungsschutz“ gestrichen wurde, bleibt die R 15:2020-05-01 leider schuldig
Tatsache ist - ÖVE/ÖNORM EN 62305-4:2008 war zum Zeitpunkt der R 15:2018-12-01 nicht mehr der gültige Stand der Technik - ÖVE/ÖNORM EN 62305-4:2012-07-04 ist der gültige Stand der Technik für diese Thema Änderungen zu 2008:der frühere Anhang C, der die physikalischen Grundlagen zur Koordination der unterschiedlichen SPD verschiedener Bauart enthielt, ist entfallen. Die darin enthaltenen Hinweise zur Koordination von unterschiedlicher SPDs sind nun nur noch in CLC/TS 61643-12 zu finden - CLC/TS 61643-12:2009 ist eine Vornorm über die Spezifikationen von SPDs und älter als die EN 62305-4:2011 – es ist davon auszugehen, dass die EN der CLC/TS entspricht
Zur richtigen Anwendung der Maßnahmen sind die Detailkenntnisse der Regeln und Stand der Technik notwendig
hier eine Beispielhafte Auflistung – NICHT vollständig: - OVE E 8101 Elektrische Niederspannungsanlagen - OVE E 8014 Fundamenterder und ergänzende Maßnahmen für Informationstechnik - ÖVE/ÖNORM EN 62305 Reihe Blitzschutz - OVE EN 50310 Maßnahmen in Gebäuden mit Einrichtungen der Informationstechnik - OVE EN 50600 Reihe Einrichtungen und Infrastrukturen von Rechenzentren - OVE EN 50173 Reihe Anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlagen - OVE EN 50174 Reihe Installation von Kommunikationsverkabelung - ÖVE/ÖNORM EN 50522 Erdung von Starkstromanlagen mit Nennwechselspannungen über 1 kV - Richtlinien zB R 6.2.1, R 6.2.2, R 6.3 - Fachinformationen
Der grobe Überblick ist für € 62,80 zusätzlich zu den anzuwendenden Dokumenten downloadbar!
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4. Mai 2020
BL02 - Blitz- und Überspannungsschutz sowie Erdung von Antennen und Antennenanlagen
BL03 - Anforderungen an Blitzschutzsysteme bei wesentlichen Änderungen oder wesentlichen Erweiterungen an baulichen Anlagen
Ich wünsche allen viel Spaß bei der Interpretation und Anwendung der Fachinformationen .
Hoffen wir, dass die Informationen das Bekenntnis zur Energiewende der neuen Bundesregierung, welches vom OVE unterstützt wird, “abgewürgt” wird oder die Ausführungen laut Fachinfo mangelhaft durchgeführt werden.....
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9. Juli 2019 Allergie- und Asthma-Anfälle Kann Gewitter gefährliche Atemnot auslösen?
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April 2019 Informationen zur Errichtung von Blitzschutzsystemen (LPS) Ausgabe 2019-04 (Ersatz für Ausgabe April 2016)
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1. März 2019 OVE EN 62793:2019-03-01
Blitzschutz - Gewitterwarnsysteme Details
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1. Jänner 2019 OVE E 8014:2019-01-01
Fundamenterder und ergänzende Maßnahmen mit Erdung und Potentialausgleich für Einrichtungen der Informationstechnik Details
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1. Jänner 2019 OVE E 8101:2019-01-01
Elektrische Niederspannungsanlagen Details
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1. Dezember 2018 OVE EN 50173 Reihe:2018-12-01
Informationstechnik – Anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlagen Teil 1: Allgemeine Anforderungen Details Teil 2: Bürobereiche Details Teil 3: Industriell genutzte Bereiche Details Teil 4: Wohnungen Details Teil 5: Rechenzentrumsbereiche Details Teil 6: Verteilte Gebäudedienste Details
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1. Dezember 2018 OVE-Richtlinie R 15:2018-12-01
Titel: EMV-, Potentialausgleichs-, Erdungs-, Blitzschutz- und Überspannungsschutz-Konzept in Gebäuden - Allgemeines Details
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15. August 2018 Entwurf OVE-Richtlinie R 15:2018-08-15
Titel: EMV-, Potentialausgleichs-, Erdungs-, Blitzschutz- und Überspannungsschutz-Konzept in Gebäuden - Allgemeines
https://www.ove.at/webshop/artikel/db48ce6865-ove-richtlinie-r-15-2018-08-15.html?draftView=1#
Diese OVE-Richtlinie gibt Hilfestellung bei der Erstellung eines EMV-, Potentialausgleichs-, Erdungs-, Blitzschutz- und Überspannungsschutz-Konzeptes, das als Grundlage für die Planung der baulichen Maßnahmen sowie der technischen Ausrüstung von Gebäuden erforderlich ist, um den Schutz von Personen und die Betriebssicherheit von Geräten sicher zu stellen.
Meiner Meinung nach wäre es sinnvoller die anzuwendenden Vorschriften und Normen zu zitieren anstelle einer Auflistung einzelner Ausschnitte zu machen. Das Problem bei solchen Auflistungen ist es, dass sie meist auf einen Anwendungsfall zugeschnitten werden und häufig zu Fehlinterpretationen führen können.
Hier zwei Beispiele aus Fachinformationen die Anwendungen easy darstellen, aber wichtiges offen lassen:
“Anforderungen an Blitzschutzsysteme bei wesentlichen Änderungen oder wesentlichen Erweiterungen an baulichen Anlagen” eine sehr verständliche Zusammenstellung. Die Inhalte wurden aus der - ÖVE/ÖNORM EN 62305-2 Ausgabe: 2013-06-01 , Blitzschutz , Teil 2: Risiko-Management - Anhang A (informativ) - Bild A.4 – Für die Berechnung der Einfangfläche AD zu betrachtende bauliche Anlage entnommen und dabei der Punkt “die Wechselwirkung von Überspannungen durch einen unterschiedlichen akzeptierten Restgefährdungspegel durch den Einsatz von SPDs bei der Übertrittstelle zu begrenzen” nicht erwähnt... Den Hinweis dass die aktuellen Blitzschutzbestimmungen trotzdem anzuwenden sind habe ich überflogen. Wenn ich eine Fachinformation lese, die das behandelt, dann erwarte ich mir das die wichtigsten Punkte enthalten sind....
"Informationen zur Errichtung von Blitzschutzsystemen (LPS)", wieder eine gut verständliche Fachinformation mit einigen Tücken.... Abschnitt 4.1 Kann der Trennungsabstand in Gebäuden mit Stahlbewehrung vernachlässigt werden? Wenn die Bewehrung nach “ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 Ausgabe: 2012-07-01, Blitzschutz, Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen “ Anschnitt “4.3 Durchgängigkeit der Stahlbewehrung in baulichen Anlagen aus Stahlbeton” durchverbunden wird - alles klar. Der 4. Absatz der Fachinformation bezieht sich auf “Anhang E (informativ) Leitfaden für Auslegung, Ausführung, Wartung und Prüfung von Blitzschutzsystemen, E.4.3.6 Verbindungen” . Da diese Erkenntnis informativ ist, muss meiner Meinung nach für die Anwendung eine verbindliche Ausführung gefunden werden um die Gleichwertigkeit zum normativen Teil zu finden. Vertretbare Lösungen gibt es in den meisten Fällen....
Meines Wissens dürfen Richtlinien oder Fachinformationen nur Beispiele oder nicht behandelte Punkte von Vorschriften/Normen wiedergeben, aber nicht die Vorschriften/Normen negativ ändern.
Der Sinn dieses Entwurf-OVE-Richtlinie erschließt sich mir nicht, kostet nur Geld. Vermutlich wird sie nach den Einsprüchen interessant - mal sehen....
Einspruchsfrist: 2018-09-15
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9. Februar 2018 Normenentwurf Fundamenterder OVE E 8014/Entwurf: 2018-02-15 erschienen
https://www.ove.at/webshop/artikel/91f83e6f20-ove-e-8014-2018-02-15.html?draftView=1
Fundamenterder und ergänzende Maßnahmen mit Erdung und Potentialausgleich für Einrichtungen der Informationstechnik
Einspruchsfrist endet mit 15. März 2018
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10. Jänner 2018 Edition 3 der Blitzschutzvorschrift ist im kommen
OVE EN 62305-1/AA/Entwurf:2018-01-15 Protection against lightning – Part 1: General principles Ident mit prEN 62305-1:2017/prAA:2017 kann beim OVE für € 12,16 bestellt werden.
Einspruchsfrist endet mit 15. Februar 2018
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8. Jänner 2018 UBIMET und UNIQA Österreich präsentieren den Blitzreport 2017
2017 wurden 37 Prozent mehr Blitzentladungen in den Sommermonaten registriert. Dabei wurde bei Kunden der UNIQA Österreich 7,7 Millionen Euro Schaden verursacht. http://www.ubimet.com/uniqa-osterreich-ubimet-blitzreport-2017/
Lesen Sie mehr im Blitzreport 2017. Ein paar Daten aus dem Blitzreport 2017:
- € 46.169,00 Schadenssumme durch “zündende Blitze”
- € 87.148,00 Schadenssumme durch “nicht zündende Blitze”
- € 7.575.444,00 Schadenssumme durch “indirekte Blitzeinwirkungen”
Das ist durch den richtigen Einsatz von SPDs größtenteils vermeidbar!
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3. Jänner 2018 Sturm “Burglind” fegte mit über 140 km/h durch Mellau (Bregenzerwald)
Link zur Meldung: https://www.msn.com/de-at/nachrichten/chronik/sturm-burglind-böen-mit-1559-km-h-in-tirol-gemessen/ar-BBHP9Me?li=BBqg9qG http://www.vol.at/achtung-sturmwarnung-fuer-vorarlberg/5612988
Hinweis: Die Dimensionierung von Fangeinrichtungen nach der ÖNORM EN 1991-1-4 / NA hilft bei der Dimensionierung.
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17. Juli 2017 Gewerbeordnung NEU
Das Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung geändert wird, wurde am 17. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt I Nr. 94/2017 veröffentlicht.
Links dazu: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007517 http://www.gewerbeordnung-neu.at/ https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/gewerbeordnungsnovelle-2017.html https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/171/Seite.1710834.html
Achtung zum Elektrogewerbe: die notwendigen Überprüfungen, Messungen usw. sind von einer befugten Elektrofachkraft durchzuführen.
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31. Juli 2017 Sturmschäden in Innsbruck
Auch in Innsbruck hatten die Einsatzkräfte alle Hände voll zu tun. Dort sorgten nicht nur heftige Regenfälle, sondern auch schwere Sturmböen mit bis zu 90 km/h für Schäden. Laut Messungen fegte eine Orkanböe von 166 km/h über den Stadtteil Kranebitten.
Links zur Meldung: http://www.tt.com/panorama/wetter/13274439-91/mehr-als-200-einsätze-in-vier-stunden-unwetter-hält-tiroler-feuerwehren-auf-trab.csp
Hinweis: Die Dimensionierung von Fangeinrichtungen nach der ÖNORM EN 1991-1-4 / NA hilft bei der Dimensionierung. Für Gebäudehöhen bis 20 m und Freiland wird mit 151 km/h Böenwindgeschwindigkeit gerechnet.
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